Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt klare Fristen für den Austausch veralteter Heizungsanlagen. Für Hauseigentümer in Feldkirchen und im Großraum München bedeutet das: Wer noch mit einer alten Öl- oder Gasheizung heizt, sollte jetzt handeln. Wir erklären, welche Regelungen 2026 gelten und welche Optionen Sie haben.
Welche Heizungen sind betroffen?
Grundsätzlich gilt: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und mit Öl oder Gas betrieben werden, müssen ausgetauscht werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch Eigentümer, die seit Februar 2002 durchgehend im eigenen Haus wohnen, genießen Bestandsschutz bis zum Eigentümerwechsel.
Die wichtigsten Fristen im Überblick
Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern wie Feldkirchen greift die kommunale Wärmeplanung spätestens ab Mitte 2028. Bis dahin dürfen bestehende Heizungen weiter betrieben und repariert werden.

Welche Alternativen gibt es?
Die gängigsten Optionen für den Heizungstausch sind Wärmepumpen, Fernwärme, Pelletheizungen oder Hybridlösungen. Luft-Wasser-Wärmepumpen eignen sich auch für Bestandsgebäude und lassen sich mit vorhandenen Heizkörpern kombinieren. Mit unserem Wärmepumpen-Check finden Sie heraus, welche Lösung für Ihr Gebäude in Frage kommt.
Was Hauseigentümer jetzt tun sollten
Lassen Sie den Zustand Ihrer Heizung prüfen und informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten. Die KfW-Förderung übernimmt bis zu 70 Prozent der Kosten für einen Heizungstausch. Je früher Sie planen, desto besser können Sie Lieferzeiten und Handwerkerkapazitäten berücksichtigen. Unser Kundendienst berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter 089 / 94 38 7887.

















