Das Wichtigste in Kürze:
- Bis zu 70 % Förderung über die BEG: Grundförderung (30 %) + Einkommensbonus (30 %) + Geschwindigkeitsbonus (20 %) + Effizienzbonus (5 %)
- KfW-Antrag MUSS vor Baubeginn gestellt werden - nachträglich keine Förderung möglich
- Förderfähig: Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- Geschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 - jetzt tauschen lohnt sich am meisten
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe für viele Hauseigentümer wirtschaftlich attraktiv. Wer die Förderkomponenten richtig kombiniert, kann bis zu 70 % der Investitionskosten als staatlichen Zuschuss erhalten.
Wie sich die 70 % zusammensetzen
Die Förderung besteht aus vier kombinierbaren Bausteinen:
| Komponente | Betrag | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | +30 % | Austausch einer alten Heizung |
| Einkommensbonus | +30 % | Haushaltseinkommen unter 40.000 € |
| Geschwindigkeitsbonus | +20 % | Freiwilliger Austausch vor 2029 |
| Effizienzbonus | +5 % | Natürliche Kältemittel oder Geothermie |
| Maximum | 70 % |
Rechenbeispiel: Bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten und 70 % Förderung ergibt das einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro. Was viele nicht wissen: Die 30.000 Euro förderfähige Kosten gelten pro Wohneinheit - bei einem Zweifamilienhaus verdoppelt sich der Höchstbetrag.
Wichtig: Der Antrag kommt vor den Arbeiten
Das ist der häufigste Fehler: Der KfW-Antrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden. Wer erst baut und dann den Antrag einreicht, geht leer aus. Nachträgliche Beantragungen sind nicht möglich.
Reihenfolge: Antrag bei der KfW stellen → Zusage abwarten → Handwerker beauftragen → Anlage installieren → Belege einreichen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Wärmepumpe auch im Altbau möglich
Ein verbreitetes Missverständnis: Wärmepumpen funktionieren nicht nur im Neubau. Luft-Wasser-Wärmepumpen können in vielen Bestandsgebäuden nachgerüstet werden - auch ohne Erdbohrung und mit vorhandenen Heizkörpern.
Voraussetzung ist eine fachgerechte Dimensionierung. Unser kostenloser Wärmepumpen-Check zeigt Ihnen innerhalb weniger Minuten, ob und wie gut Ihr Gebäude geeignet ist.
GEG und die 65-%-Regel
Seit 2024 gilt: Neu installierte Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wärmepumpen erfüllen diese Anforderung grundsätzlich. Auch Hybridlösungen (Wärmepumpe + Gas) sind möglich, solange der erneuerbare Anteil stimmt.
Mehr zur gesetzlichen Lage und zu Fristen lesen Sie in unserem Beitrag: Heizungstausch 2026: Diese Fristen gelten für alte Öl- und Gasheizungen .
Welche Wärmepumpe wird gefördert?
Gefördert werden Wärmepumpen, die im Effizienzlabel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sind. Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Systeme qualifizieren sich. Wir kennen die zugelassenen Modelle und helfen bei der Auswahl.
Jetzt handeln: Geschwindigkeitsbonus sinkt
Der Geschwindigkeitsbonus von 20 % gilt für den freiwilligen Austausch einer noch funktionsfähigen Heizung. Er wird schrittweise reduziert: Ab 2029 sinkt er auf 17 %, ab 2031 auf 14 %. Wer jetzt wechselt, sichert sich die höchste Förderung.
Beratung und Antragstellung: 089 / 94 38 78 87 oder info@fs-schmid.de
→ Mehr zum Thema: Wärmepumpen-Check starten | Heizung & Sanitär Feldkirchen
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?
Bis zu 70 % über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): 30 % Grundförderung, 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro), 20 % Geschwindigkeitsbonus beim freiwilligen Austausch bis 2028, 5 % Effizienzbonus bei natürlichen Kältemitteln oder Geothermie.
Muss der KfW-Antrag vor dem Einbau gestellt werden?
Ja, zwingend. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der KfW eingereicht und die Zusage abgewartet werden. Wer erst baut und dann den Antrag stellt, erhält keine Förderung. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Ist eine Wärmepumpe im Altbau förderfähig?
Ja. Auch Luft-Wasser-Wärmepumpen in Bestandsgebäuden werden gefördert - ohne Erdbohrung und oft auch mit vorhandenen Heizkörpern. Unser kostenloser Wärmepumpen-Check zeigt, was für Ihr Gebäude möglich ist.
Sinkt die Förderung nach 2026?
Der Geschwindigkeitsbonus von 20 % gilt für den freiwilligen Austausch bis 2028. Ab 2029 sinkt er auf 17 %, ab 2031 auf 14 %. Die Grundförderung bleibt bestehen. Je früher Sie tauschen, desto höher der Gesamtzuschuss.



