Das Wichtigste in Kürze:
- Öl- und Gaskessel über 30 Jahre: Austauschpflicht (Ausnahmen: Brennwert, Niedertemperatur, Eigennutzer vor 2002)
- Neu eingebaute Heizungen seit 2024: mindestens 65 % erneuerbare Energien
- Freiwilliger Austausch bis 2028: bis zu 70 % Förderung - Geschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029
- Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt für Bewegung im deutschen Heizungskeller. Für viele Hausbesitzer stellt sich die Frage: Muss ich meine Heizung bald tauschen - und wenn ja, bis wann?
Die 30-Jahre-Regel
Öl- und Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind, unterliegen einer Austauschpflicht. Der Betreiber ist zur Außerbetriebnahme verpflichtet. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen:
- Niedertemperatur-Heizkessel sind ausgenommen
- Brennwertkessel sind ausgenommen
- Eigennutzer, die ihr Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, sind ebenfalls ausgenommen
Prüfen Sie Ihre Anlage: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Heizung unter die Austauschpflicht fällt, rufen Sie uns an. Wir klären das vor Ort - kostenlos und unverbindlich: 089 / 94 38 78 87
Die 65-%-Regel ab 2024
Seit dem 1. Januar 2024 gilt für neu eingebaute Heizungen: Sie müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das betrifft nicht bestehende Heizungen, sondern nur neue Installationen.
Systeme, die diese Anforderung erfüllen:
- Wärmepumpen (alle Typen)
- Fernwärme (wo verfügbar)
- Pelletheizungen
- Hybridlösungen mit ausreichendem erneuerbarem Anteil
- Solarthermie in Kombination

Kommunale Wärmeplanung: Was kommt auf Feldkirchen zu?
Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern mussten bis Ende 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Für kleinere Gemeinden wie Feldkirchen gilt die Frist Mitte 2028. Erst wenn die Planung vorliegt, wird klar, wo Fernwärme kommt und wo Eigentümer selbst investieren müssen.
Wichtig: Bestehende Heizungen dürfen bis zur Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung weiter betrieben, repariert und modernisiert werden. Es besteht kein akuter Handlungsdruck - aber wer jetzt freiwillig tauscht, profitiert vom Geschwindigkeitsbonus der BEG .
Welche Alternativen gibt es?
Bei einem Heizungstausch stehen verschiedene Optionen zur Wahl:
Wärmepumpe - die meistgeförderte Variante (bis zu 70 % BEG), auch für viele Altbauten geeignet. Unser kostenloser Wärmepumpen-Check zeigt, was für Ihr Haus passt.
Pelletheizung - CO₂-neutral, ebenfalls BEG-förderfähig. Voraussetzung ist ausreichend Lagerraum. Mehr dazu in unserem Beitrag Pelletheizung: Nachhaltig heizen .
Fernwärme - wo verfügbar und wirtschaftlich sinnvoll.
Hybridlösung - Gas-Brennwert ergänzt durch Wärmepumpe. Geeignet für den schrittweisen Umstieg im Altbau.
Was passiert, wenn man nicht tauscht?
Für Heizungen, die unter die Austauschpflicht fallen, drohen keine sofortigen Strafen - aber der Schornsteinfeger dokumentiert den Zustand. Bei einem Eigentümerwechsel wird die Pflicht auf den Käufer übertragen. Längere Untätigkeit kann zu Bußgeldern führen.
Jetzt Beratung holen
Der Heizungsmarkt ist in Bewegung. Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Anforderungen, den passenden Systemen und der optimalen Förderung - persönlich in Feldkirchen oder telefonisch.
Termin: 089 / 94 38 78 87 | info@fs-schmid.de
→ Weiterführend: Wärmepumpen-Förderung 2026 | Heizung & Sanitär Feldkirchen
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meine alte Ölheizung sofort ersetzen?
Nur wenn sie älter als 30 Jahre ist und kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ist. Eigennutzer, die ihr Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, sind grundsätzlich ausgenommen. Rufen Sie uns an - wir prüfen das für Sie kostenlos.
Was ist die 65-%-Regel beim Heizungstausch?
Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wärmepumpen, Pelletheizungen und Fernwärme erfüllen diese Anforderung. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen.
Welche Förderung gibt es beim freiwilligen Heizungstausch?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zu 70 %: 30 % Grundförderung, 30 % Einkommensbonus, 20 % Geschwindigkeitsbonus beim freiwilligen Austausch bis 2028, 5 % Effizienzbonus. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Was ist der Geschwindigkeitsbonus?
20 % Förderzuschuss für den freiwilligen Austausch einer noch funktionsfähigen Heizung vor 2029. Er sinkt ab 2029 auf 17 % und ab 2031 auf 14 %. Wer jetzt tauscht, sichert sich die maximale Förderung.



